Eine Brand gTLD ist eine Top-Level-Domain, die den Namen einer eingetragenen Marke trägt und ausschließlich vom Markeninhaber oder kontrollierten verbundenen Unternehmen genutzt wird – z. B. .bmw, .google, .loreal.
Wesentliche Anforderungen für Brand Applications
1. Markenschutz
Es muss eine eingetragene Marke bestehen, die:
- In einem relevanten Register (z. B. EUIPO, USPTO) eingetragen ist.
- Exakt dem beantragten String entspricht.
- Nicht generisch oder beschreibend ist.
2. Nutzung durch Markeninhaber
Die TLD darf nur verwendet werden durch:
- den Markeninhaber selbst,
- kontrollierte Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen (z. B. gemäß ISO 3166, Kontrolle über Kapital/Verwaltung).
3. Keine Drittregistrierungen
- Es dürfen keine Domains unter der TLD an Dritte verkauft oder vergeben werden (kein „open registration model“).
- Nutzung ist streng markenbezogen (z. B. mail.toyota, dealer.bmw – aber nur für den Konzern).
Technische und formale Anforderungen
4. Specification 13 Antrag
Antragsteller müssen beim Antrag oder später einen Antrag auf Specification 13-Status stellen.
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der String:
- eine gültige eingetragene Marke ist,
- und von keinem Dritten mitbenutzt wird.
5. Markenschutzmechanismen
Teilnahme am Trademark Clearinghouse (TMCH) ist verpflichtend. Es gelten die üblichen Rights Protection Mechanisms (RPMs).
Weitere Regelungen und Besonderheiten
6. Geografische Begriffe
Wenn der Markenname zugleich ein geografischer Begriff ist (z. B. .amazon, .patagonia), gelten besondere Anforderungen:
- Einverständnis der betroffenen Regierung(en) kann notwendig sein.
- Diese Fälle sind oft politisch sensibel.
7. Transition bei Aufgabe der Marke
Falls die Marke erlischt, muss der Betreiber ggf. die TLD aufgeben oder umstrukturieren.
8. Veröffentlichungspflichten
Transparente Offenlegung über die Nutzung und Einschränkungen der TLD.
Vorteile einer Brand TLD
- Volle Kontrolle über die TLD.
- Höherer Marken- und Reputationsschutz.
- Sicherheit (z. B. bei E-Mail-Adressen).
- Möglichkeit zur Vereinheitlichung digitaler Markenkommunikation.
Fazit
Brand Applications unterliegen strengen Anforderungen an Markenrechte und Nutzungsbeschränkungen. ICANN schützt damit sowohl die Markeninhaber als auch das öffentliche Interesse. Die wichtigste Grundlage bleibt Specification 13, die auch im kommenden Bewerbungsverfahren relevant sein wird.